Gebühren fürs Kabel-TV werden Privatsache.

Eigenen Kabelfernsehvertrag vor dem 01. Juli buchen.
So einfach geht's:
  • Adresse prüfen
  • Tarif wählen
  • Weiter TV genießen
Die Adress-Prüfung verrät Ihnen, welche Angebote an Ihrer Adresse verfügbar sind und wann Ihr Umstellungstermin ist:

Ihre Vorteile.

Fernsehen wie gewohnt

    Ihr Kabelfernsehen ist bereits von PŸUR? Dann einfach buchen und weiterschauen wie bisher. Egal, ob Sie sich für das BasisTV Produkt oder eines unserer Kombi-Angebote entscheiden.

Keine doppelten Kosten

    Wählen Sie ganz einfach den Vertragsbeginn des neuen BasisTV-Tarifs ab Umstelldatum, um nicht doppelt zu zahlen.

Große Sendervielfalt

    Mit BasisTV bis zu 55 Sender in SD und 79 Sender in HD genießen.
    Für noch mehr Fernsehvergnügen einfach PŸUR TV HD dazu buchen.
    Zur Senderübersicht

So sichern Sie Ihren Fernsehempfang.

Unsere Sender in der Übersicht.

Die volle Vielfalt mit bis zu 89 HD-Sendern

PŸUR Senderliste im PDF-Format (765 KB)

Kabel-TV: Was hat sich am 01. Juli 2024 geändert?

Seit dem 01. Juli 2024 greift eine wichtige Änderung für Mieter und Vermieter in Deutschland: Die Kabelgebühr kann nicht mehr als Nebenkosten umgelegt werden. Das bedeutet, dass Mieter  selbst für die Kosten ihres Kabelanschlusses aufkommen müssen.

Hintergrund der Änderung

Bisher waren die Kosten für die Grundversorgung mit Kabelfernsehen oft in den Mietnebenkosten enthalten. Durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz darf die Kabelgebühr spätestens seit dem 01. Juli 2024 nicht mehr von den Vermietern auf die Mieter umgelegt werden. Um weiterhin Ihr gewohntes Kabelfernsehen genießen zu können, sollten betroffene Mieter:innen daher zeitnah ihren eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen.

Auswirkungen auf Mieter

Für Mieter bedeutet die Änderung, dass sie seit dem 01. Juli 2024 selbst für die Kosten ihres Kabelanschlusses aufkommen müssen. Dies kann zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung führen. Allerdings haben Mieter auch die Möglichkeit, ihren Kabelanschluss zu kündigen und auf einen anderen Anbieter zu wechseln.

Auswirkungen auf Vermieter

Für Vermieter bedeutet die Änderung, dass sie die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf die Mieter umlegen können. Dies kann zu einem Verlust von Einnahmen führen. Allerdings haben Vermieter auch die Möglichkeit, die Mieten anzupassen, um die Kosten für den Kabelanschluss auszugleichen.

Was tun?

Mieter und Vermieter sollten sich frühzeitig über die Änderung informieren und die notwendigen Schritte unternehmen. Mieter sollten prüfen, ob sie ihren Kabelanschluss weiterhin benötigen oder ob sie auf einen anderen Anbieter wechseln möchten. Vermieter sollten prüfen, ob sie die Mieten anpassen müssen.

Wer zahlt die Kabelgebühr ab dem 01. Juli 2024?

Ab dem 01. Juli 2024 müssen Mieter die Kosten für ihren Kabelanschluss selbst tragen.

Wie hoch ist die Kabelgebühr?

Die Höhe der Kabelgebühr variiert je nach Anbieter und Region. In der Regel liegt sie zwischen 10 und 20 Euro pro Monat.

Kann ich meinen Kabelanschluss kündigen?

Ja, Sie können Ihren Kabelanschluss jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat.

Welche Alternativen zum Kabelanschluss gibt es?

Es gibt verschiedene Alternativen zum Kabelanschluss, z. B. Satellitenfernsehen, IPTV oder Streamingdienste.

Fazit

Die Änderung des Nebenkostenprivileg hat sowohl für Mieter als auch für Vermieter Auswirkungen. Beide Seiten sollten sich frühzeitig über die Änderung informieren und die notwendigen Schritte unternehmen. PŸUR bietet dafür exklusive Angebote an, die in wenigen Schritten gebucht werden können. 

TV-Umstellung.
Fragen und Antworten.

Infotheke zum Download
AGB (335 KB)
Widerrufsformular (83 KB)

Gibt’s noch Fragen?

  • Bestellhotline
    0800 7778 28201

    Telefonische Bestellung und Beratung zu unseren Produkten.

    Montag bis Freitag
    von 8 bis 20 Uhr
    Samstag
    von 10 bis 18 Uhr

  • Icon
    Vor Ort

    Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen bei vielen Fragen rund um PŸUR weiter.