Das Nebenkostenprivileg, das Vermietern erlaubte, die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten auf die Mieter umzulegen, endet am 30. Juni 2024. Diese Änderung geht auf eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes zurück, die im Dezember 2021 in Kraft trat.
Der Sicherheitscode hilft uns, Bots fernzuhalten - bitte geben Sie ihn ein.
Ab dem 1. Juli 2024 können Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr pauschal über die Nebenkosten abrechnen. Mieter müssen sich selbst um ihren TV-Anschluss kümmern und können frei zwischen verschiedenen Anbietern wählen.
Nach dem Auslaufen der Übergangsfrist müssen Mieter die Kosten für den TV-Empfang selbst tragen. ALG-II-Bezieher und Geringverdiener könnten finanziell belastet werden, da bisher die Kabelgebühren durch das Jobcenter übernommen wurden. Dies entfällt zukünftig, und die Betroffenen müssen die Kosten selbst tragen.
Eine mögliche Alternative zum Kabelfernsehen ist der Glasfaseranschluss. Vermieter können die Kosten für den Glasfaseranschluss über die Nebenkosten umlegen. Ein erstmaliger Glasfaseranschluss gilt als Modernisierungsmaßnahme und kann die Wohnqualität erheblich steigern.
Häufig gestellte Fragen zu den Nebenkosten für Kabelfernsehen
Sie haben Fragen oder benötigen technischen Support? Hier finden Sie die passenden Antworten und Lösungen.
Sie haben Fragen und möchten mit jemandem persönlich reden? Besuchen Sie einen Shop ganz in Ihrer Nähe.
Mit P ŸUR verbinden.
Datenschutz
Rechtliche Hinweise
Impressum
Vertrag kündigen