Überlassen Sie die Altvertragskündigung uns
Sie müssen Ihren Telefonvertrag beim alten Anbieter nicht selbst kündigen. Wir übernehmen dies für Sie, nachdem Sie uns den ausgefüllten Anbieterwechselauftrag zugesendet haben. Sobald wir das Formular erhalten haben, stimmen wir uns mit Ihrem alten Anbieter ab und informieren Sie anschließend über das geplante Übernahmedatum Ihrer Rufnummer.
Beachten Sie jedoch, dass wir lediglich Ihren Telefonvertrag inklusive vertraglich dazugehöriger Bestandteile kündigen. Sollten Sie Ihren alten Telefonvertrag bereits eigenständig gekündigt haben, lassen Sie uns bitte das vom alten Anbieter bestätigte Kündigungsdatum zukommen.
Wie lange dauert die Rufnummernmitnahme im Festnetz?
Ab wann Ihre Rufnummer bei PŸUR einsatzbereit ist, hängt von der Restlaufzeit Ihres Vertrags beim alten Anbieter ab. Denn wir können Ihre Rufnummer erst nach Ablauf der Kündigungsfrist übernehmen. Wir teilen Ihnen das Übernahme-Datum schriftlich in Ihrer Portierungsbestätigung mit. Bitte beachten Sie außerdem, dass wir etwas Vorlaufszeit bzw. Bearbeitungszeit benötigen. Schicken Sie uns das Anbieterwechselformular somit so früh wie möglich, damit der Wechsel ohne Verzögerungen gelingen kann.
Die Mitnahme Ihrer Festnetznummer können Sie bis zu drei Monate nach Vertragsende Ihres Altvertrages bei uns beauftragen. Danach ist das nicht mehr möglich. Somit sollten Sie Ihren neuen Anbieter rechtzeitig beauftragen.
Festnetznummer mitnehmen – Fazit
Solange Sie in Ihrem Vorwahlgebiet bleiben, können Sie Ihre Festnetznummer bei einem Anbieterwechsel problemlos mitnehmen. Beachten Sie lediglich, sich frühzeitig um die Rufnummernportierung zu kümmern und das Anbieterwechselformular auszufüllen. Anschließend steht der Portierung der alten Rufnummer zu PŸUR nichts mehr im Wege. Ganz egal, ob Sie zu einem reinen Festnetz- und Internetvertrag bei uns wechseln, oder eines unserer vielfältigen Internet und TV nutzen möchten.